Über uns
Das KerbHolz28 entstand 2004 als Antwort auf die Einführung von Art. 28 Volksschulgesetz (2001), der Schulunterrichtsausschlüsse bis zu zwölf Wochen ermöglichte – ohne begleitendes Angebot.
Aus dieser Lücke entwickelte unsere Gründerin Alice Zbinden während ihrer Umschulung zur Pädagogin die Vision eines alternativen Lernraums im Wald: mit Fokus auf Beziehung, Verantwortung, Natur und Selbstwirksamkeit statt Unterricht.
Seit 2004 begleitet das KerbHolz28 als gemeinnütziger Verein Kinder und Jugendliche im Schulunterrichtsausschluss – mit einem eigenständigen, entwicklungsorientierten Bildungsansatz.
Daraus folgt unser Handeln
Jedes Kind hat seine eigene Entwicklung:
Wir hüten den Raum, in dem es sich dabei voll entfalten kann.
Wir schaffen Umgebungen, in denen junge Menschen zur Ruhe kommen, ihre Ressourcen entdecken und ihre Zukunftskräfte/Potenziale entfalten können. Unsere Flexibilität dient der Entwicklungslogik der Kinder und Jugendlichen, der Beziehungsfähigkeit und sozialen Einbindung.
Der Wald bietet dafür den geeigneten Raum
- Reduktion der Reizüberflutung
- Aufbau der eigenen inneren Bilder
- Unmittelbares Erleben
- Mit echten Aufgaben, echter Verantwortung und echter Beziehung
Unser Team









Unsere Werte
Wohlbefinden, Entfaltung und Zukunftskraft
Im KerbHolz28 steht das Mensch werden im Zentrum. Unser Auftrag ist Raum geben. Wohlbefinden, Ruhe und innere Stabilisierung bilden die Grundlage, auf der Lernen wieder möglich wird.
Naturverbundenheit
Die Natur ist Lernraum. Bewegung, haptische Erfahrungen, taktile Reize und der Wald als geschützter Kontext schaffen Konzentration, Resilienz und Boden unter den Füssen. Naturerfahrungen wirken wie ein Gegenmittel zum NDS „Natur-Defizit-Syndrom“.
Entwicklungs- und Lösungsorientiert
In jeder Entwicklung sind Lösungen vorzufinden, genauso wie Problematiken. Kinder und Jugendliche erleben im Wald reale Situationen, die sie eigenständig und in Begleitung lösen – von Bauprojekten bis zu sozialen Konflikten. Jede Entwicklung enthält Herausforderungen und Lösungen. Wir begleiten und nutzen alltägliche Situationen als Ausgangspunkt für Wachstum.
Freiwilligkeit & Selbstbestimmung
Freiwilligkeit bedeutet bei uns: Das Kind entscheidet mit. Es muss nichts leisten, nichts erklären, nichts rechtfertigen. Aus dieser Freiheit entsteht Vertrauen, und aus Vertrauen entsteht Entwicklung.
Selbstbestimmung: Kinder und Jugendliche gestalten ihren Alltag aktiv mit: Sie wählen Tätigkeiten, setzen eigene Schwerpunkte und bestimmen ihr Tempo. Wir geben dabei Halt und Orientierung.
Heisst für uns: Nur wer freiwillig handelt, kann echte Verantwortung übernehmen. Darum schaffen wir Räume, in denen die jungen Menschen spüren, dass ihre Entscheidungen Gewicht haben, im Wald, im Miteinander und im eigenen Denken.
Bewusste Wertehaltung und -entwicklung
Kinder entwickeln eigene Werte durch Erleben, nicht durch Belehrung: Gemeinschaft, Verantwortung, Konfliktfähigkeit und Naturerfahrungen wirken dabei unterstützend. Im KerbHolz28 werden Werte gelebt – Kooperation, Respekt, Selbstverantwortung, Transparenz. (Paulo Freire - conscientização)
Verantwortungsübernahme & Kooperation
Ob Kochen, Holzen oder Gruppenprozesse: Kinder, Jugendliche und das KerbHolz28 Team tragen gemeinsam die Verantwortung für die Gemeinschaft. So wird erlebt, dass Beiträge geschätzt werden und Zusammenarbeit der Schlüssel für jedes Gelingen ist.
Wir leben diese Haltung durch unser selbst geführtes Team vor, was uns die Vorteile von gut verteilter Verantwortung vor Augen führt. Verantwortung übernehmen bedeutet für uns, dass jedes Teammitglied bewusst handelt, Entscheidungen mitträgt und Schritte gemeinsam abgesprochen werden.
Kooperation heisst, dass wir uns gegenseitig stärken. Wir stimmen uns ab, teilen Wissen offen und suchen gemeinsam nach Lösungen – im Team, mit den Kindern und Jugendlichen, sowie mit allen externen Partnern. Die Entwicklung von Wohlbefinden entsteht nur dort, wo Verantwortung getragen und gegenseitige Unterstützung gegeben ist.
Transparenz
Wir arbeiten offen: mit Kindern, Jugendlichen, Eltern, Schulen und Fachstellen. Transparenz dient der Kooperation, ohne Schuldzuschreibungen und ermöglicht eine gemeinsame Prozessgestaltung.
Sie macht Bedürfnisse sichtbar und benennt Grenzen klar. Diese Offenheit schafft Vertrauen, verhindert Missverständnisse und ermöglicht Zusammenarbeit auf Augenhöhe. Transparenz ist für uns Teil des respektvollen Umgangs miteinander und die Grundlage verlässlicher Beziehungen.
Gewaltfreie Kommunikation
Im KerbHolz28 ist gewaltfreie Kommunikation eine Haltung: Wir begegnen einander mit Respekt, Klarheit und Echtheit. Wir beobachten ohne zu urteilen, sprechen Bedürfnisse offen an und suchen gemeinsam nach Lösungen, die für alle tragbar sind.
Die Kinder und Jugendlichen erleben so, dass ihre Gefühle ernst genommen werden und dass Konflikte ohne Druck, Strafe oder Macht Ausübung bearbeitet werden können (Rosenberg).
Integrität
Das KerbHolz28 handelt konsequent im Sinne der Integrität; stets ausgerichtet auf die Bewahrung der Integrität der Kinder, Jugendlichen und Mitarbeitenden. Die Arbeit im Wald ist ein sozialer Impuls: authentisch, eigenständig und frei von finanziellem Opportunismus. Unsere Integrität zeigt sich darin, dass wir Kinder und Jugendliche als fähige Individuen verstehen. Was als Auffälligkeit zu Tage tritt, ist oft eine gesunde Reaktion auf ein System, das den Entwicklungsbedürfnissen nicht entspricht.
Selbstbestimmung: Kinder und Jugendliche gestalten ihren Alltag aktiv mit: Sie wählen Tätigkeiten, setzen eigene Schwerpunkte und bestimmen ihr Tempo. Wir geben dabei Halt und Orientierung.
Heisst für uns: Nur wer freiwillig handelt, kann echte Verantwortung übernehmen. Darum schaffen wir Räume, in denen die jungen Menschen spüren, dass ihre Entscheidungen Gewicht haben, im Wald, im Miteinander und im eigenen Denken.
Bewusste Beziehungsgestaltung
Zuhören, ernst nehmen und Zeit geben sind zentrale Prinzipien. Beziehungen werden bewusst aufgebaut, weil erst mit Vertrauen gemeinsames Lernen zustande kommt. Unsere Haltung ist auf Verständnis und Augenhöhe ausgerichtet. (Subjekt-Subjekt Paulo Freire)
Unser Jubiläumsbuch
20 Jahre Kerbholz
Erhalten Sie einen Einblick in die Geschichten aus unseren 20 Jahren Erfahrungen, verfasst von unserer Gründerin Alice Zbinden
Und die 28 steht für …
BSG 432.210 – Volksschulgesetz (VSG)
Art. 28 Disziplin, Massnahmen
- Die Volksschule sorgt für einen geordneten Schulbetrieb und ein förderliches Lernklima. Die Schülerinnen und Schüler haben die Regeln der Schule für das Zusammenleben einzuhalten sowie die Anordnungen der Lehrerschaft und der Schulleitung zu befolgen.
- Die Lehrerschaft und die Schulleitung sind ermächtigt, gegenüber fehlbaren Schülerinnen und Schülern diejenigen Massnahmen zu ergreifen, die zur Aufrechterhaltung des geordneten Schulbetriebes nötig sind.
- Die Volksschule orientiert frühzeitig die Schulkommission und zieht Fachstellen bei, nötigenfalls werden Massnahmen wie Versetzung in eine andere Klasse, in ein anderes Schulhaus oder an eine Schule einer anderen Gemeinde veranlasst.
- Die Schulkommission kann bei wiederholten oder schweren Verstössen der Schülerin oder dem Schüler einen schriftlichen Verweis erteilen oder einen Ausschluss gemäss Absatz 5 schriftlich androhen.
- Schülerinnen und Schüler, welche durch ihr Verhalten den ordentlichen Schulbetrieb erheblich beeinträchtigen, können von der Schulkommission während höchstens zwölf Schulwochen pro Kindergarten- oder Schuljahr teilweise oder vollständig vom Unterricht ausgeschlossen werden.
- Bei einem Ausschluss sorgt die von der Gemeinde beauftragte Fachstelle in Zusammenarbeit mit den Eltern und mit Hilfe der Lehrerschaft und der Schulleitung für eine angemessene Beschäftigung. Die Volksschule plant rechtzeitig die Wiedereingliederung.
- Die betroffenen Schülerinnen und Schüler sowie ihre Eltern sind vor einer Verfügung gemäss den Absätzen 3 bis 5 anzuhören. Die Schulkommission kann allfälligen Beschwerden die aufschiebende Wirkung entziehen.
- Die Würde der Schülerinnen und Schüler und die Rechte der Eltern sind zu wahren.